Ulm News, 04.12.2014 11:41
Pflegende Angehörige werden spürbar entlastet
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Familienpflegezeitgesetzes erklärt die Ulmer Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis: Mit dem Familienpflegezeitgesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufdeutlich verbessert und pflegende Angehörige spürbar entlastet. Das ist eine gute Nachrichtfür die Angehörigen der etwa 8000 Pflegebedürftigen in Ulm und dem Alb-Donau Kreis.
Bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen gibt es nun einen Rechtsanspruchauf zehn Tage Pflegezeit, die mit einer Lohnersatzleistung unterlegt ist. Das gibt Angehörigendie Möglichkeit die Pflegesituation zu organisieren, ohne Lohneinbußen hinnehmen zumüssen. Zudem gibt es nun einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung fürpflegende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber.Besonders positiv ist, dass es gelungen ist, den Begriff der „nahen Angehörigen“ umStiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften und Schwägerinnen bzw.Schwager zu erweitern. Damit können mehr Angehörige von den Leistungen profitieren.Darüber hinaus gibt es mit dem Gesetz auch die Möglichkeit einer Sterbebegleitung. Für dieBegleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht künftig einAnspruch auf berufliche Freistellung für maximal drei Monate.




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