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Ulm News, 04.12.2014 11:41

4. December 2014 von Thomas Kießling
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Pflegende Angehörige werden spürbar entlastet


Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Familienpflegezeitgesetzes erklärt die Ulmer Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis: Mit  dem  Familienpflegezeitgesetz  wird  die  Vereinbarkeit  von  Familie,  Pflege  und  Berufdeutlich verbessert und pflegende Angehörige spürbar entlastet. Das ist eine gute Nachrichtfür die Angehörigen der etwa 8000 Pflegebedürftigen in Ulm und dem Alb-Donau Kreis. 

Bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen gibt es nun einen Rechtsanspruchauf zehn Tage Pflegezeit, die mit einer Lohnersatzleistung unterlegt ist. Das gibt Angehörigendie  Möglichkeit  die  Pflegesituation  zu  organisieren,  ohne  Lohneinbußen  hinnehmen  zumüssen.  Zudem  gibt  es  nun  einen  Rechtsanspruch  auf  eine  teilweise  Freistellung  fürpflegende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber.Besonders  positiv  ist,  dass  es  gelungen  ist,  den  Begriff  der  „nahen  Angehörigen“  umStiefeltern,  lebenspartnerschaftsähnliche  Gemeinschaften  und  Schwägerinnen  bzw.Schwager  zu  erweitern.  Damit  können mehr  Angehörige  von den  Leistungen  profitieren.Darüber hinaus gibt es mit dem Gesetz auch die Möglichkeit einer Sterbebegleitung. Für dieBegleitung  schwerstkranker  Angehöriger  in  der  letzten  Lebensphase  besteht  künftig  einAnspruch auf berufliche Freistellung für maximal drei Monate.



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