Ulm News, 30.06.2010 14:30
Jugendlicher in der Spielhalle
Anzeigen sehen sowohl der minderjährige Gast einer Ulmer Spielhalle, als auch die Gastgeberin entgegen.
Einer Polizeistreife war am Dienstag ein junger Mann aufgefallen, der gegen 22.15 Uhr das Lokal verließ, dass erst ab 18 Jahren betreten werden darf. Die Beamten überprüften den Jugendlichen, der sich nun mit einem falschen Geburtsjahr als Volljähriger ausgab. Für seine wiederholten falschen Angaben erwartet ihn ein Bußgeldverfahren. Weil der Bursche erst 16 Jahre alt ist, informierten die Beamten seine Mutter, die ihn abholte.
Die Aufsicht der Spielhalle erwartet ebenfalls Ungemach. Sie hatte nach den Erkenntnissen der Ermittler versäumt, das Alter des Jugendlichen zu hinterfragen. Entgegen den Vorschriften zum Schutz der Jugend hatte sie ihm so den Aufenthalt ermöglicht.







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