Ulm News, 03.06.2010 17:00
Betrunkener Rollerfahrer ohne Führerschein
Beamte der Polizei Neu-Ulm kontrollierten am Mittwoch gegen 17.45 Uhr einen Motorrollerfahrer in der Finninger Straße. Hierbei konnten sie bei dem 55jährigen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen.
Ein Alkotest verlief positiv. Dieser zeigte einen Wert über 1,1 Promille, also im Bereich einer Straftat. Zur Beweissicherung erfolgte eine Blutentnahme. Einen Führerschein konnten die Beamten nicht beschlagnahmen. Der Neu-Ulmer hatte nämlich keinen. Dieser Umstand wurde ihm zusätzlich zum Verhängnis. Bei der Kontrolle des Motorrollers stellte sich heraus, dass es sich um ein Kleinkraftrad (50 ccm) handelt. Somit hätte der 55jährige einen Führerschein der Klasse M benötigt. Den Mann erwartet eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr in Verbindung mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.



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