Ulm News, 14.05.2014 11:15
Betrügereien mit neuen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Betrüger nutzen derzeit neue Pflichtangaben in Immobilienanzeigen für dubiose Abmahnungen. Seit dem 1. Mai müssen Inserenten einer Immobilienanzeige in Zeitungen oder im Internet Angaben zum Energieausweis machen. Nun sind in Schwaben erste Abmahnungen mit auffälligen Absenderadressen aufgetaucht.
In den E-Mails fordert vermeintlich eine Firma aus Panama die Anbieter auf, eine Unterlassungserklärung mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe abzugeben. „Betroffene sollten hierauf nicht reagieren, am besten aber juristischen Rat einholen“, empfiehlt Gerhard Remmele, Branchenbetreuer Immobilienwirtschaft der IHK Schwaben. „Dennoch sollte die Abmahnung zumindest als Sensibilisierung für das Thema verstanden werden, damit keine tatsächlich abmahnfähigen Fehler unterlaufen.“ Seit dem 1. Mai ist die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung in Kraft. Demnach müssen in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Angaben etwa zur Art des Energieausweises, zum Energiebedarf und zum wesentlichen Energieträger gemacht werden. Wenn noch kein Energieausweis vorliegt, müssen Immobilienanbieter diesen spätestens beim Besichtigungstermin den Interessenten zeigen. Viel Spielraum besteht insofern also nicht. „Liegt zum Zeitpunkt des Inserats noch kein Energieausweis vor, sollte dies im Inserat klargestellt werden“, rät Remmele.




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