Ulm News, 18.03.2014 16:29
Ausschreibung des Landespreises für junge Unternehmen
Teilnehmen können alle baden-württembergischen Unternehmen, die nach dem 1. Januar 2003 gegründet oder übernommen wurden und Bilanzzahlen für mindestens zwei volle Bilanzjahre vorlegen können. Der Preis wird von der Landesregierung und der L-Bank vergeben.
Baden-Württembergs Wirtschaft nimmt im nationalen und europaweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein. Diese Position verdankt es seinen vielen leistungsstarken Unternehmen – und den Köpfen, die sie erfolgreich führen. Es sind Unternehmer mit neuen Ideen, die das Land für die Zukunft fit machen.
Diese Persönlichkeiten wollen die Landesregierung und die L-Bank mit dem Landespreis für junge Unternehmen auszeichnen.
Führen Sie ein junges Unternehmen mit einer guten Geschäftsidee? Haben Sie eine innovative Dienstleistung oder ein neuartiges Verfahren auf den Markt gebracht? Ist Ihre Firma im Bereich nachhaltiges Wirtschaften erfolgreich?
Dann bewerben Sie sich bis zum 31.3.2014!
Auskünfte über die genauen Teilnahmebedingungen erhalten Sie unter www.landespreis-mitmachen.de. Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie auch bei der Stadt Ulm, Abteilung Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Wichernstr. 10, 89073 Ulm, Telefon 0731/ 161 – 2366 oder u.sautter@ulm.de.



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