Ulm News, 29.11.2013 12:29
Patientenverfügung beeinflusst Schlaganfalltherapie
Die steigende Zahl von Patientenverfügungen wirkt sich nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) zunehmend auf die Behandlung von Krankheiten aus. Mit dem im Jahr 2009 erlassenen "Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen" wurden die Möglichkeiten der Patienten deutlich gestärkt, auf den Verlauf einer Therapie Einfluss zu nehmen.
Die Auswirkungen schlagen sich in der Statistik nieder: So sind im Jahr 2012 in Baden-Württemberg über 4.000 Behandlungen von Schlaganfallpatienten durch eine Patientenverfügung beeinflusst worden, das sind über elf Prozent aller Schlaganfallbehandlungen. Bei Patienten, die nach einem Schlaganfall im Krankenhaus gestorben sind - insgesamt rund 2.200 - liegt die Quote sogar bei über 52 Prozent. "Auf Ulm übertragen würde das bedeuten, dass von etwa 380 Schlaganfallpatienten 43 mit einer Patientenverfügung Einfluss auf ihre Behandlung genommen haben", sagt Klaus Föll, Sprecher der TK in Ulm. Bei der Einflussnahme geht es in erster Linie darum, lebensverlängernde Maßnahmen zu verhindern. Wenn bei einem Schlaganfall Schluckstörungen auftreten, kann das auf unbestimmte Zeit eine künstliche Ernährung über eine Magensonde notwendig machen. Genau dies schließen aber viele Patienten in ihren Verfügungen aus. Eine Umfrage der Deutschen Schlaganfall-Hilfe vom Herbst 2012 lässt darauf schließen, dass bereits etwa 12.000 Senioren in Ulm, die älter als 65 Jahre alt sind, eine Patientenverfügung formuliert haben. "Jeder sollte sich über die Konsequenzen einer Patientenverfügung im Klaren sein. Deshalb ist es sinnvoll, sich medizinisch beraten zu lassen", betont Föll. Bei einer solchen Beratung handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die von den Patienten selbst bezahlt werden muss. "Wichtig ist dabei, sich über Umfang und Kosten der Beratung vorher mit dem Arzt zu verständigen und dies auch in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten", so der TK-Sprecher.



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