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Ulm News, 18.09.2012 16:51

18. September 2012 von Ralf Grimminger
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Schuleingangsuntersuchung der Vorschulkinder


Bei der Einschulungsuntersuchung der Vorschulkinder untersucht der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm ab Oktober 2012 alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2007 geboren sind.

Diese Kinder werden in den Kindergärten hinsichtlich ihrer sprachlichen und motorischen Entwicklung getestet und erhalten einen Seh- und Hörtest. Durch dieses so genannte Schuleingangsscreening wird sichergestellt, dass das Kind von Anfang an dem späteren Unterricht optimal folgen kann. diesjährigen Einschulungsuntersuchung der Außerdem werden die Länge und das Gewicht aus dem Vorsorgeheft übernommen. Falls das Kind keine U9 hat, folgt noch eine schulärztliche (körperliche) Untersuchung zu einem späteren Termin. von der Früherkennungsuntersuchung U9 Manchmal sind sich Eltern nicht sicher, ob sie ihr Kind einschulen lassen sollen, besonders wenn es zu den Jüngeren eines Jahrgangs gehört. Manche Kinder wären zum aktuellen Zeitpunkt im normalen Schulalltag überfordert. Für diese Eltern sind die Informationen aus den Untersuchungsergebnissen eine wertvolle Entscheidungshilfe. Öffnungszeiten: Mo - Mi und Fr 7.30 - 12.30 Uhr und Do 7.30 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung Internet: www.landkreis.neu-ulm.de Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen (BLZ 730 500 00) Konto 430 012 518 Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2013/14 eingeschult werden, rät ÖGD-Leiter Dr. Martin Küfer: „Denken Sie rechtzeitig daran, die Früherkennungsuntersuchung U9 durchführen zu lassen – und zwar, wenn Ihr Kind zwischen 60 und 64 Monate alt ist, also mit fünf Jahren, spätestens mit fünf Jahren und vier Monaten.“ Nimmt ein Kind nicht an der U9 beim Kinder- oder Hausarzt und nicht an einer schulärztlichen Untersuchung teil, so die der Öffentliche (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) gesetzlich verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Gesundheitsdienst nach Artikel 14 GDVG



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