Ulm News, 31.12.2025 17:00
Mitführverbot von Feuerwerk an den Hauptbahnhöfen
Die Bundespolizeidirektion München hat für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr, unter anderem für die Hauptbahnhöfe Nürnberg und Augsburg Allgemeinverfügungen erlassen. Damit ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den genannten Zeiträumen aus Sicherheitsgründen untersagt. Hierzu zählen auch Silvesterböller und Raketen, also Pyrotechnik.
Die Allgemeinverfügung wurde auf verschiedenen Kanälen der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
In der Silvesternacht verstärkt die Bundespolizei ihre Präsenz z.B. am Hauptbahnhof Nürnberg. Dadurch sollen Gewaltstraftaten sowie das fahrlässige Zünden von Silvesterfeuerwerk im Hauptbahnhof verhindert werden. Ziel ist es, die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs um den Jahreswechsel zu erhöhen.
Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung dieses Verbots. Bei Verstößen gegen diese Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt werden. Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz kann zudem ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Nach dem Waffenrecht ist unter „Mitführen” die unmittelbare Zugriffsbereitschaft von Böllern und Raketen außerhalb des eigenen geschützten Bereichs, wie der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks, gemeint.
Die genannten Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.




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