Ulm News, 29.06.2025 10:30
Führerschein umtauschen nicht vergessen
Wer seinen Führerschein im Jahr 1999, 2000 oder 2001 gemacht hat, sollte ihn dieses Jahr noch erneuern. Daran erinnert die Stadt Neu-Ulm. Das Verfahren ist etwas aufwendig.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. Das betrifft auch alle Karten-führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden – selbst wenn sie unbefristet erscheinen. Ziel der Maßnahme ist eine europaweite Vereinheitlichung der Führerscheine hinsichtlich Fäl-schungssicherheit, Datenschutz und Verwaltungskontrolle. Gleichzeitig wird mit dem Umtausch eine zeitlich befristete Gültigkeit eingeführt: 15 Jahre, gültig ab Ausstellungsdatum des neuen Dokuments. Die Fahrberechtigung bleibt davon unberührt.
Wer ist betroffen?
Alle Personen, deren Führerschein im Kartenformat ab dem 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum jeweils festgelegten Stichtag bei der Führerscheinstelle umtauschen. Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins – nicht nach dem Geburtsjahr. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.
Der Führerscheinumtausch erfolgt auf Antrag und gegen eine Gebühr von aktuell 26,50 Euro. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
· Antrag auf Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen
· Beiblatt für Unterschrift und biometrisches Lichtbild
· gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
· aktueller Führerschein (Kopie)
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
(Bitte frühzeitig vor Fristablauf umtauschen)
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 1999–2001
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2026
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2002–2004
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2027
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2005–2007
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2028
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2008
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2029
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2009
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2030
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2010
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2031
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2011
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2032
· Ausstellungsjahr des Führerscheins: 2012–18.01.2013
Umtauschfrist endet am: 19. Januar 2033
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch sind auch auf der Webseite der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574 zu finden.







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