Ulm News, 20.10.2010 15:37
Pflegekasse hilft beim pflegegerechten Umbau der Wohnung
Nach einem Schlaganfall oder einer schweren Krankheit kommen viele Menschen nicht mehr ohne Pflege aus. Was in den eigenen vier Wänden bis dahin noch komfortabel und bequem war, erweist sich dann oft als unüberwindbares Hindernis. Einen Zuschuss für den Umbau kann von der Pflegekasse erhalten werden.

Türen können für den Rollstuhl zu schmal oder der Badewannenrand zu hoch sein. Wer pflegebedürftig ist und deshalb seine Wohnung umbauen lassen muss, kann von seiner Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 2.557 Euro erhalten. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Ulm hin.
Von den rund 2.600 pflegebedürftigen Menschen in Ulm werden 64 Prozent zu Hause gepflegt. "Dies ist häufig nur möglich, weil die Wohnung entsprechend den Bedürfnissen der Pflegepatienten umgebaut wurde", erklärt Klaus Föll, Sprecher der TK in Ulm. Die Pflegeversicherung bezuschusst einen Umbau, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und Pflegeexperten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder von ambulanten Pflegediensten ihre Zustimmung erteilt haben.
"Ein Antrag über die geplanten Maßnahmen wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die Pflegekasse gesandt. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig", so Föll. Ganz ohne eigenes Zutun geht es allerdings auch nicht. Der Eigenanteil liegt bei zehn Prozent der Kosten, maximal müssen die Pflegebedürftigen jedoch 50 Prozent ihrer monatlichen Bruttoeinnahmen aufwenden. Wenn keine eigenen Einnahmen vorhanden sind, entfällt der Eigenanteil. Die Einnahmen von Familienangehörigen spielen keine Rolle.
Möglich ist es beispielsweise, im Rahmen der Umbauarbeiten Türen zu vergrößern, Rampen und Treppenlifte einzubauen, Wasseranschlüsse einzurichten, Küchenoberschränke abzusenken oder die Höhen bei Spüle, Kühlschrank oder Herd zu verändern. Zudem können individuelle Liftsysteme im Bad eingebaut oder die Badewanne durch eine Dusche ausgetauscht werden.
Klaus Föll: "Sogar der Umzug in eine pflegegerechte Wohnung gilt als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" und wird von den Pflegekassen finanziell unterstützt." Dies gelte etwa beim Umzug von einer Dachgeschoss- in eine Parterrewohnung. Wer für den Wohnungswechsel nicht den kompletten Zuschuss benötigt, kann die restlichen Mittel für eventuell notwendige Umbauten und in der neuen Wohnung einsetzen.
Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen deutlich verschlechtert und dadurch die Wohnung erneut verändert werden muss, steht einer weiteren finanziellen Förderung nichts im Weg. Die TK rät: Immer wenn Wohnungen umgebaut werden müssen, sollten Pflegepatienten und ihre Angehörigen im Vorfeld die Pflegekasse einschalten. Sie haben hier einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung.



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