Ulm News, 29.01.2018 16:22
Ernüchterndes Ergebnis: Nur zwei Drittel der Ulmer Innenstadtläden halten sich an Jugendschutz
Die Bürgerdienste der Stadtverwaltung Ulm haben auch im letzten Jahr in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Ulm wiederholt Testkäufe in der Ulmer Innenstadt durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Ernüchterndes Ergebnis: Nur zwei Drittel der Ulmer Innenstadtläden hielten sich an den Jugendschutz.
Dabei sind zwei Jugendliche, meistens Auszubildende der Stadt, gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Bürgerdienste und einem Polizeibeamten unterwegs. 2017 wurden insgesamt 24 Kontrollen durchgeführt und geschaut, ob das Verkaufspersonal sich beim Verkauf von branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren an die geltenden Regeln hielt. Dabei waren neben Supermärkten, Kiosken und einer Tankstelle auch E-Zigaretten- Geschäfte und zwei Shisha- Bars sowie Stände des Ulmer Weihnachtsmarktes Ziel der Testkäufer. Im bundesweit geltenden Jugendschutzgesetz ist festgelegt, dass weder Hochprozentiges und Zigaretten, noch Filme oder Computerspiele ohne Jugendfreigabe an Jugendliche verkauft werden dürfen. In vielen Geschäften gibt es deshalb Kassensysteme, die das Verkaufspersonal bei solchen Produkten generell warnen. In einigen Fällen wurden diese Warnungen jedoch nicht beachtet und die eigentlich für Jugendliche verbotene Ware verkauft. Dabei waren die Testkäufer altersangemessen gekleidet, versuchten nicht, das Personal zu überreden und wiesen sich auf Nachfrage sofort aus. Während des Jahres wurden bei 24 Kontrollen in der Innenstadt neun Verstöße festgestellt. So erhielten die 16- bzw. 17-jährigen Testkäufer überaus häufig Zigaretten, in sechs Fällen sogar hochprozentigen Alkohol, wie Whiskey und Wodka. Erfreulich war, dass die zwei kontrollierten Gaststätten den Testkäufern keine Shisha zum Rauchen verkauft haben. Das Ergebnis bei Kontrollen auf dem Ulmer Weihnachtsmarkt ergab, dass bei sechs durchgeführten Testkäufen die Testkäufer an drei Verkaufsständen unerlaubterweise ein branntweinhaltiges Getränk erhielten, beispielsweise einem Glühwein mit Schuss. Gegen die Händler bzw. deren Angestellte werden bei Verstößen Bußgeldverfahren zwischen 150 bis 750 Euro eingeleitet. Aus Sicht von Polizei und Bürgerdiensten hätte das Ergebnis deutlich besser ausfallen sollen: Nur 15 der kontrollierten Verkaufsstellen hielten sich genau an die Vorschriften. Das belegt aus Sicht der Bürgerdienste, dass auch in Zukunft auf Testkäufe nicht verzichtet werden kann.
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