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Ulm News, 17.10.2017 15:15

17. Oktober 2017 von Ralf Grimminger
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Ehepaar wegen unerlaubtem Handel mit Rottweiler-Welpen festgenommen


 Einen Erfolg verbucht die Polizei Senden im Kampf gegen den unerlaubten Handel mit Hundewelpen. Die Beamten konnten einen kleinen Rottweiler retten und ermitteln gegen ein Ehepaar. 

In einem Schrebergarten wurde am vergangenen Donnerstag ein Ehepaar vorläufig festgenommen, welches auf einer Internetplattform Rottweiler-Welpen zum Verkauf angeboten hatte.  Es konnte schließlich durch die Polizei Senden ein vier bis sechs Wochen alter Welpe sichergestellt werden. Bereits im Vorfeld wurde das Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm hinzugezogen und war ebenfalls vor Ort. Der Welpe befand sich in einem sehr schlechten Zustand und war viel zu jung, um abgegeben zu werden. Außerdem war das Tier nach Auskunft des Veterinärs weder geimpft noch entwurmt gewesen. Er wurde anschließend in das Tierheim nach Weißenhorn verbracht und dort von einem Tierarzt untersucht. Anschließend wurde er in Quarantäne genommen und dort wieder aufgepäppelt.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte noch ein weiterer Geschädigter ermittelt werden, welcher bei dem Ehepaar ein Rottweiler Welpen gekauft hat. Auf die Spur gekommen war dem illegalen Handel ein Kaufinteressent. Ein Rottweiler sollte für 850 Euro verkauft werden.
Da das Ehepaar keinerlei Papiere für den Hundewelpen vorweisen konnte, verständigte der Kaufinteressent einen Tierschutzverein. Bei dieser Betrugsmasche werden die rund vier bis sechs Wochen alten Hunde zum Verkauf angeboten, obwohl Hundewelpen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, erst ab acht Wochen abgeben und geimpft werden dürfen. Durch dieses frühzeitige abgeben, ist das Immunsystem der Welpen derart geschwächt, dass auf den Käufer noch zahlreiche Kosten für Impfungen und Entwurmen zukommen.
Dem Käufer wird jedoch vorgetäuscht, dass der Hund das Mindestalter und die entsprechenden Impfungen hat. Das Ehepaar erwartet nun Strafanzeigen wegen gewerbsmäßigem Betrugs sowie Verstöße nach dem Tierschutzgesetz und dem Tierseuchengesetz. Die Polizei Senden bittet nun darum, weitere Käufer, welche einen solchen Welpen im südlichen Landkreis Neu-Ulm oder in einem Schrebergarten im angrenzenden Alb-Donau-Kreis erworben haben, sich bei der Polizei Senden unter 07307/ 91000-0 oder pp-sws.senden.pst[at]Polizei.bayern.de zu melden.



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