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Ulm News, 18.05.2017 11:31

18. Mai 2017 von Thomas Kießling
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Hilde Mattheis: Personaluntergrenzen im Krankenhaus gesetzlich festlegen


Aus vielen Krankenhäusern in Deutschland, so auch vom Uniklinikum Ulm, kommen Klagen wegen Personalmangel. Nachdem der Bundestag die Krankenhäuser per Gesetz im vergangenen Jahr finanziell besser ausgestattet, werden nun gesetzliche Personaluntergrenzen eingezogen. „Wir als SPD wollen mehr und gut bezahltes Pflegepersonal im Krankenhaus. Deshalb brauchen wir Personaluntergrenzen“, erklärte Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. 

In einer Anhörung mit Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen erörterte die Abgeordnete und ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss, wie diese Vorgaben von den Krankenhäuser schnellstmöglich umgesetzt werden können. „Wir plädieren dafür, die Vorgaben 2019 in Kraft treten zu lassen“, erklärte Hilde Mattheis. „Ab diesem Jahr werden flächendeckend verbindliche Untergrenzen für Pflegefachkräfte eingezogen, die nicht mehr unterschritten werden dürfen und die auch nicht mit Assistenz- oder Hilfskräften verrechnet werden dürfen. Hier ist sich die SPD mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen einig.“ Außerdem soll beschlossen werden, dass die finanzielle Förderung für Pflegepersonal von 500 Millionen auf 880 Millionen Euro pro Jahr anwächst. „Wir sind mit diesem Gesetz auf einem guten Weg, „meinte Mattheis.
„Aber es ist nur ein Schritt. In der Anhörung wurde noch einmal deutlich, dass wir für die Lösung ein umfassendes Personalbemessungssystem in den Krankenhäusern brauchen, damit nicht mehr ständig am Personal gespart wird. Diese Praxis gefährdet inzwischen die Versorgung der Patientinnen und Patienten und das ist nicht hinnehmbar,“ heißt es in der Pressemitteilung der Ulmer SPD-Bundestagsabgepordneten. 



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