Ulm News, 28.04.2017 11:00
In Ulmer Parkanlagen: Keine Ausnahme beim Leinenzwang für Hunde und Regeln fürs Grillen
Stadt und Polizei kündigen wieder verstärkte Kontrollen an Das sommerliche Wetter lockt in den kommenden Wochen sicherlich wieder viele in die Friedrichsau, den Blaupark oder andere öffentliche Grünanlagen der Stadt: Spazieren gehen, entspannen, die Sonne genießen oder sich sportlich betätigen. Dabei sind jedoch einige "Spielregeln" einzuhalten. Je nach Schwere des Verstoßes können die Bußgelder empfindlich sein, bis zu 1.000 Euro.
Dazu gehört vor allem das Verbot, Hunde frei laufen zu lassen. Aber auch Grillfeuer außerhalb der dafür vorgesehenen Grillplätze sind ein Tabu. Darauf weisen die Bürgerdienste der Stadt und die Polizei hin. Die Friedrichsau und der Blaupark sind für alle da. Weil das Miteinander aber nur funktioniert, wenn Regeln eingehalten werden, und damit die Grünanlagen unter der Nutzung durch die vielen Besucher nicht allzu sehr "leiden", gehören Hunde dort an die Leine. Vor allem Kinder und ältere Menschen reagieren oft erschreckt, wenn ihnen ein nicht angeleinter Hund zu nahe kommt - auch wenn der "nur spielen will". Also müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner an die Leine nehmen. Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden - selbst, wenn sie angeleint sind. Beim Grillen gilt: Es macht Spaß und ist gesellig, aber Dutzende von Grills auf einer Wiese werden schnell zum Ärgernis für andere, die sich von Geruch und Rauch belästigt fühlen. Auch die Grasnarbe leidet empfindlich unter der Hitze der Grillfeuer. Im Sommer besteht zudem bei längerer Trockenheit die Gefahr von Bränden. "Wir wollen niemandem die Freude am Grillen nehmen", sagt Petra Loser von den Ulmer Bürgerdiensten, "aber damit die Freude nicht einseitig bleibt, geht es nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme." In der Friedrichsau stehen zwei, im Blaupark ein Grillplatz zur Verfügung. Aber auch hier heißt es, anschließend selber die Abfälle in die bereitgestellten Müllbehälter zu werfen und nicht einfach im Park liegen zu lassen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ulm und das Polizeipräsidium Ulm kündigen für die kommenden Monate verstärkte Kontrollen im öffentlichen Raum an. Je nach Schwere des Verstoßes können die Bußgelder empfindlich sein, bis zu 1.000 Euro.
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