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Ulm News, 11.03.2017 08:00

11. März 2017 von Ralf Grimminger
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Fehlbildungen und Down Syndrom: Gibt es noch ein Recht auf Nichtwissen?


Um ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der invasiven und nicht-invasiven Pränataldiagnostik in Deutschland und Polen dreht sich eine interdisziplinäre Klausurwoche vom 13. bis zum 17. März an der Universität Ulm.

 Eine 38-Jährige freut sich, endlich schwanger zu sein. Doch in der Ultraschall-Feindiagnostik ergeben sich Hinweise auf eine Trisomie 21 („Down Syndrom“) des ungeborenen Kindes. Die Gynäkologin bietet der verunsicherten Patientin den nicht-invasiven PraenaTest© an, bei dem Genmaterial des Fötus aus dem Blut der Mutter gewonnen und risikofrei untersucht wird. Doch will oder muss die Schwangere zwangsläufig wissen, ob ihr Baby mit dem Down Syndrom geboren wird? Und würden die Konsequenzen eines positiven Testbefunds in Deutschland und Polen tendenziell anders ausfallen? Um ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der invasiven und nicht-invasiven Pränataldiagnostik in Deutschland und Polen dreht sich eine interdisziplinäre Klausurwoche vom 13. bis zum 17. März an der Universität Ulm. Junge, aber auch erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus beiden Ländern werden unter anderem über die Auswirkungen schnell verfügbarer, nicht-invasiver Blutuntersuchungen wie den PraenaTest© diskutieren. Auf der einen Seite sind diese Tests so kostengünstig und risikoarm, dass sie schon bald zur Standarddiagnostik gehören könnten. Auf der anderen Seite beschneiden sie das Recht der Eltern auf Nichtwissen und erzwingen womöglich bestimmte Entscheidungen. In Deutschland tendiert schon heute die große Mehrzahl der Mütter bei einem Verdacht auf Trisomie 21 oder schwerere Fehlbildungen zu einem Schwangerschaftsabbruch. In der Klausurwoche sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Beurteilung vorgeburtlicher Untersuchungen in Deutschland und Polen herausgearbeitet werden. Neben ethischen Problemen wollen die Forscher auch den gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmen in den Nachbarländern diskutieren. Welche rechtlichen Maßnahmen sind nötig, um auf die veränderten diagnostischen Möglichkeiten zu reagieren? Und wie verändert sich das Bild von Krankheit und Behinderung, wenn sie immer früher feststellbar sind? Das sind nur zwei wichtige Fragestellungen von vielen. Die interdisziplinäre Klausurwoche wird vom Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin unter der Leitung von Professor Florian Steger organisiert und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Sie richtet sich sowohl an Mediziner und Naturwissenschaftler als auch an Geistes- und Sozialwissenschaftler. Die wissenschaftliche Veranstaltung wird durch öffentliche Vorträge ergänzt. Unter anderem referiert der Ärztliche Direktor der Ulmer Universitäts-Frauenklinik, Professor Wolfgang Janni, über Entscheidungskonflikte im Umfeld der modernen Pränataldiagnostik. Die prominente polnische Politikerin Wanda Nowicka, die sich beispielsweise für die Legalisierung von Abtreibungen einsetzt, wird über die politische Diskussion zur vorgeburtlichen Diagnostik in Polen informieren. Bis 2015 war Nowicka Vizemarschall der Sejm, einer der beiden Kammern der polnischen Nationalversammlung. Der Eintritt zu den öffentlichen Vorträgen ist frei. Eine Anmeldung ist nicht nötig.



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