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Ulm News, 12.01.2017 23:13

12. Januar 2017 von Ralf Grimminger
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EBU versenden Abfallgebühren-Jahresbescheide für 2017


 Rund 62.000 Abfallgebühren-Jahresbescheide erreichen im Lauf der nächsten Woche (KW 3) die Ulmer Haushalte und Betriebe. Aus diesem Grund rechnen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) damit, dass in der nächsten Woche die Telefone nicht still stehen, trotz zusätzlich dafür eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Die EBU bitten, bei Fragen möglichst das Buchungszeichen mit anzugeben. Auf dem Gebührenbescheid sind neben der Abrechnung der Gebühren 2016 die Vo-rauszahlungen für 2017 angegeben. Zudem sind (falls vorhanden) die einzelnen Lee-rungstage im Jahr 2016 für die Rest- und Biomüllgefäße mit Behälternummern aufgelis-tet. In Summe leerten die Müllwerker der EBU im letzten Jahr knapp 1,1 Mio. Abfallbehäl-ter. Dem Gebührenbescheid liegen der Abfuhrkalender 2017 und ein Informationsblatt zu den neuen Regelungen auf den Recyclinghöfen zur Sperrmüll- und Bauschutt-Annahme bei. Wichtig ist, dass der Abfallgebührenbescheid beim Besuch eines Recyc-linghofs immer mitzuführen ist. Die veranlagten Gebühren belaufen sich auf eine Gesamtsumme von ca. 8 Millionen Euro. Diese Gebühren decken die Kosten der Abfallentsorgung und -verwertung. Beim Gebührenhaushalt dürfen keine Gewinne erzielt und keine Subventionen aus anderen öffentlichen Töpfen getätigt werden. Daher kommen die Gewinne aus der Blauen Tonne einzig dem Gebührenhaushalt zu Gute. Aus diesem Grund bewerben die EBU die Nut-zung der städtischen Blauen Tonne.
Die EBU werden auch die per FAX (0731/161-1612) und E-Mail (kontakt@ebu-ulm.de) eingegangenen Anliegen und Fragen der Gebührenzahler schnellstmöglich bearbeiten. 



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