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Ulm News, 30.12.2016 00:00

30. Dezember 2016 von Thomas Kießling
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So unterschiedlich böllert Europa


Deutsche müssen sich beim Feuerwerks-Einkauf am meisten beeilen. Das fand das Vergleichsportal Netzsieger (www.netzsieger.de) beim Vergleich der Feuerwerks-Gesetze von 15 europäischen Ländern heraus. Hierzulande dürfen die beliebten Knaller nur an drei Tagen im Jahr verkauft werden. Das ist gemeinsam mit der Niederlande europäischer Tiefstwert. I

m Vergleich: In über der Hälfte der untersuchten Länder dürfen Feuerwerkskörper ganzjährig vertrieben werden. Am liberalsten sind die Gesetze in Polen, Belgien, Tschechien und Spanien. Hier ist Hobby-Pyrotechnikern nicht nur der Verkauf, sondern auch der Gebrauch von Feuerwerkskörpern ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
Das gilt grundsätzlich auch in Österreich, wo die Zündung der Feuerwerkskörper in Ortsgebieten jedoch nur am Silvestertag erlaubt ist. Auch in Italien ist das Knallen in über 850 Städten eingeschränkt oder sogar verboten. Grund hierfür ist unter anderem der Schutz von lärmempfindlichen Tieren.

Knall-Verbot in London

Während in Italiens Hauptstadt Rom trotz dieser Regelung fleißig geböllert werden darf, geht es in anderen europäischen Hauptstädten konservativer zu: In Brüssel zum Beispiel ist die Verwendung von Silvesterknallern verboten, obwohl es im Rest des Landes zu keinem Zeitpunkt zu einer Einschränkung kommt. Auch in Paris und Amsterdam müssen Feuerwerks-Freunde die Finger stillhalten. Auc am Genfersee in der Schwiz sind Feuerwerke verboten.
Fast ganzjährig erfreuen sich Briten über laute Explosionen und bunte Raketen. Allerdings dürfen kurioserweise am Silvester morgen zwischen 7 und 13 Uhr keine Knallkörper gezündet werden. In Deutschland hingegen gibt es in keiner Stadt ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Hier dürfen Feuerwerkskörper bis Klasse II auch in diesem Jahr vom 31.12. um 0 Uhr bis zum 01.01. um 0 Uhr gezündet werden. Ab dem 29.12. dürfen sie zudem offiziell verkauft werden.



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