Ulm News, 12.05.2012 14:00
Hunde müssen in Jagdrevieren an der Leine gehen - Bis zu 5000 Euro Geldbuße bei Verstoß
Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Hundebesitzer, die ihren Hund unbeaufsichtigt in Jagdrevieren frei umherlaufen lassen, sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Abgesehen davon sind Jäger nach dem Jagdrecht grundsätzlich befugt, sichtlich wildernde Hunde zu töten. Das Landratsamt empfiehlt daher, im Rahmen einer verantwortungsvollen Hundehaltung Rücksicht auf andere Personen und Tiere zu nehmen und die Hunde in diesen Bezirken anzuleinen.
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