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Ulm News, 29.03.2012 11:00

29. März 2012 von Ralf Grimminger
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Handwerkskammer Ulm begrüßt mehr Transparenz für Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen


Wer eine Berufsqualifikation aus dem Ausland mitbringt, hat vom 1. April 2012 an einen Rechtsanspruch darauf, dass dieser Abschluss in Deutschland bewertet und auf Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen überprüft wird. Diese Regelung wird von der Handwerkskammer Ulm sehr begrüßt.

Fachkräfte, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, sollen so leichter auch in Deutschland in diesem Beruf arbeiten können. Eine bessere Eingliederung dieser Personengruppe, so die Intention des Gesetzgebers, könnte auch dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Handwerkskammer Ulm begrüßt das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (BQFG). Anton Gindele, Präsident der Handwerkskammer Ulm, sieht in der neuen gesetzlichen Regelung eine gute Möglichkeit, zusätzliche Potenziale für die Fachkräfteversorgung zu erschließen: „Da auch Teilkompetenzen anerkannt werden können, wird künftig der Einstieg in den Arbeitsmarkt, aber auch eine weitergehende Qualifizierung leichter werden“. Für die Unternehmen werde es durch die Anerkennungsbescheide nach BQFG leichter, die im Ausland erworbenen Qualifikationen einzuordnen und auf dieser Grundlage gezielt unternehmensinterne Qualifizierungs- sowie Personalentwicklungsmaßnahmen anzubieten. „Eine an den Anforderungen der deutschen Berufsqualifikation orientierte Überprüfung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ist für die Akzeptanz der Bescheide maßgeblich. Die Handwerkskammer Ulm ist gut vorbereitet“, so ihr Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich. „Ihr Know-how in Sachen Berufsbildung kommt voll zum Einsatz. Wir tun alles, damit die Bescheide die Akzeptanz bei unseren Mitgliedsbetrieben erhalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifikationsadäquat eingesetzt werden können. Aber wir werden auch darauf achten, dass Qualitätsmaßstäbe für unser Handwerk erhalten bleiben.“ Erste Ansprechpartner in den Regionen sind die zuständigen Stellen für berufliche Bildung, also die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern oder die Kammern der freien Berufe. Alle Kammern beraten in Hinblick auf eine passende Referenzqualifikation, auf die sich die Gleichwertigkeitsfeststellung beziehen soll, und informieren über das Verfahren und notwendige Unterlagen. Einen Antrag kann jeder stellen, der im Ausland eine Berufsqualifikation erworben und in Deutschland eine Erwerbsabsicht hat – unabhängig von Nationalität und Wohnsitz. Grundsätzlich soll durch das BQFG auch potenziellen Einwanderern aus der ganzen Welt die Möglichkeit gegeben werden, schon vor der Einreise die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses in Deutschland überprüfen zu lassen. Wenn der Abschluss des Antragstellers nicht als gleichwertig anerkannt wird, hat er die Möglichkeit, an Anpassungs-Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Aus dem Bescheid geht hervor, welche Qualifikationen nachgewiesen sind und für welche wesentlichen Tätigkeiten des deutschen Berufs Lücken bestehen. Damit können sich sowohl Antragsteller wie auch Arbeitgeber einen Überblick über den Stand der Ausbildung verschaffen. Bei reglementierten Berufen wird im Bescheid zusätzlich angegeben, durch welche Maßnahmen man die Lücken schließen kann, um zu einer Gleichwertigkeit zu gelangen.



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