Ulm News, 15.03.2012 13:00
Reaktivierung des Bähnles: Es fahren zwei Güterzüge täglich wie bisher
Derzeit können sich Bürger zum laufenden Planfeststellungsverfahren für die Ertüchtigung der Bahnstrecke Senden - Weißenhorn äußern. Verschiedentlich sind Missverständnisse bei der Lektüre einzelner Punkte zutage getreten. Die SWU Verkehr stellt dazu fest: Auf der Strecke sollen pro Tag insgesamt 38 Fahrten von Perso-nenzügen in beiden Richtungen angeboten werden.
Davon sollen 32 Fahrten im Tagzeitraum und 6 Fahrten im Nachtzeitraum stattfinden. Als Tagzeitraum gilt die Zeit von sechs Uhr morgens bis zehn Uhr abends, der Nachtzeitraum ist definiert von 22 Uhr bis sechs Uhr früh. Unter den sechs in der Nacht verkehrenden Personenzügen sind drei Hin- und Rückfahrten zu verstehen. Zusätzlich werden pro Tag zweimal Güterzüge verkehren. Das ist eine Hin- und eine Rückfahrt, entspricht also genau dem heutigen Umfang. Die beiden Güterzüge fahren laut Unterlagen im Nachtzeit-raum. „Das heißt aber nicht, dass sie mitten in der Nacht rollen wer-den“, stellt Ingo Wortmann, technischer Geschäftsführer der SWU Verkehr, klar. Sinnvollerweise werden die beiden Güterzüge kurz vor dem ersten Personenzug um sechs Uhr morgens oder auch nach dem letzten Personenzug gegen Mitternacht fahren; so würden sich Güter- und Personenverkehr nicht in die Quere kommen. Für den Bahnbetrieb ist im Rahmen der Planfeststellung kein Schallschutzgutachten vorgeschrieben, weder für die Personen- noch für die Güterzüge. Schallemissionen müssen allerdings ermit-telt werden für die Park-and-Ride-Anlagen bei den Haltepunkten Wullenstetten und Witzighausen Grund: Die P+R-Anlagen stellen eine bauliche Ergänzung für den späteren Bahnverkehr dar. Ähnli-ches gilt für den Weißenhorner Bahnhof, wo für den Bau eines Bahnsteigs der Spurplan geändert wird. „Es sind diese wesentlichen baulichen Veränderungen, die eine schalltechnische Untersuchung nötig machen – nicht der Bahnbetrieb selbst“, bekräftigt Ingo Wort-mann. Die Schallberechnungen für die Erweiterung der Haltepunkte und des Weißenhorner Bahnhofs wurden gemacht. Ergebnis: auch nach den Baumaßnahmen werden die zulässigen Werte unterschrit-ten. Im Übrigen ist die Bahnstrecke grundsätzlich für den Betrieb gewidmet. Daher sind Fahrplanänderungen nicht Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens.
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