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Ulm News, 13.12.2010 13:00

13. Dezember 2010 von Ralf Grimminger
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Polizei erwischt fünf betrunkene Autofahrer


Mehrere Berauschte zog die Polizei am Sonntag in Ulm und Ehingen aus dem Verkehr. Sie müssen sich wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verantworten, drei Fahrer büßten ihren Führerschein ein.

Die 0,5-Promille-Grenze hatte ein 25-Jähriger in Ehingen verletzt. Das zeigte gegen 8 Uhr eine Verkehrskontrolle der Polizei in der Volkersheimer Straße. Den Mann erwarten zumindest ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg. Diese Konsequenzen treffen auch eine 25-Jährige, die gegen 6.15 Uhr in der Ulmer Innenstadt von der Polizei gestoppt wurde. Auch bei ihr ergab ein Test, dass sie nicht hätte fahren dürfen. Wesentlich stärker alkoholisiert und absolut fahruntüchtig war ein 35-Jähriger. Eine Viertelstunde zuvor war er in der Bockgasse einer Polizeistreife aufgefallen, als er beinahe gegen ein geparktes Auto fuhr. Die Beamten zogen den Mann aus Ulm aus dem Verkehr, bevor jemand zu Schaden kam. Er musste eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben, eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr folgt. Dieselbe Straftat beging ein 71-Jähriger kurz nach 15 Uhr. Er war mit seinem Wagen bei der Unterkirchberger Straße in einen Graben gerutscht. Eine Polizeistreife sah, dass der Mann Hilfe braucht und stoppte. Allerdings zeigte sich rasch, dass der Fahrer betrunken war. Ein Alkoholtest ergab sogar den Verdacht, dass der Ulmer absolut fahruntüchtig war. Genauso unerfreulich verlief ein Alkoholtest beim Verursacher eines Unfalls auf dem Kuhbergring. Der VW-Fahrer war gegen 17.30 Uhr vom Ring nach links in Richtung Grimmelfingen abgebogen. Der 54-Jährige missachtete dabei den Vorrang eines entgegenkommenden Fords. Dessen 78-jähriger Fahrer blieb beim Zusammenstoß unverletzt, ebenso wie der Verursacher. Die Schäden an den Autos schätzt die Polizei auf 14.000 Euro. Beide Fahrzeuge wurden derart beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Der Ulmer VW-Fahrer musste eine Blutprobe und den Führerschein abgeben. Gegen ihn ermittelt die Polizei wegen Straßenverkehrsgefährdung.



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