Ulm News, 01.12.2016 15:16
Erfolg für Sportvereine: Sport darf lauter werden
„Gute Nachrichten für Sportvereine“ kann die CSU- Bundestagsabgeordnete Katrin Albsteiger verkünden. Nach langen Verhandlungen zu einer beabsichtigten Neuregelung der Sportanlagenlärmschutzverordnung konnte nun nach längerem Widerstand des Bundesjustizministeriums doch eine Einigung erzielt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Politikerin.
Das Bundeskabinett will damit die Lärmschutzauflagen lockern. In der Vergangenheit hatten viele Vereine ihre Trainingszeiten stark einschränken müssen oder seien gar am Wachstum gehindert worden. „Immer wieder“ habe es Nachfragen aus der sportaktiven Bevölkerung gegeben, ob man hier im Sinne des Sports nicht Abhilfe schaffen könne. „Die nun beschlossene Regelung ist ein sinnvoller Kompromiss aus dem Recht auf Ruhe für Anwohner und den Interessen des Breitensports“, meint Katrin Albsteiger. Sport sei kein Privatanliegen, sondern von öffentlichem Interesse, da er soziale und gesundheitliche Aspekte gleichermaßen vereine. „Die Städte wachsen und die Verdichtung der Bebauung darf nicht auf Kosten des Sports gehen. Kinder sollten nicht dazu gezwungen sein, nur noch am Stadtrand Sport ausüben zu dürfen“, bekräftigt die Abgeordnete. Viele Sportvereine und –verbände hätten dringend auf eine Neuregelung gewartet. Diese sieht nun wie folgt aus: Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, werden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 – 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht. Dabei ist zu beachten, dass die Ruhezeiten an sich erhalten bleiben. Es wird deshalb keine Verrechnung von lärmintensiven Zeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb der Ruhezeiten geben. Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden. Sobald der Bundesrat zugestimmt hat – es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah geschieht – wird die Verordnung verkündet und tritt drei Monate später in Kraft.
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