Ulm News, 28.12.2011 20:00
Silvesterfeuerwerk: Schön, aber nicht ohne Gefahren
Auch am Ende dieses Jahres wird das neue Jahr wieder mit Böllern und Raketen begrüßt werden. So schön und eindrucksvoll so ein Feuerwerk ist, so gefährlich kann es auch sein.
Da Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen keine Seltenheit sind, gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern besondere Vorschriften. Die Bürgerdienste der Stadt Ulm weisen deshalb darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und nur vom 29. bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden dürfen. Des Weiteren dürfen diese Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen diese weder aufbewahren, noch abbrennen. Da durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fach-werkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Unvorsichtig hantierende "Feuerwerker" können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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