Ulm News, 12.05.2021 17:22
Kein Wechselunterricht an Schulen in Ulm vor den Pfingstferien
Aufgrund der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz könnte an Ulmer Schulen in den nächsten Tagen maximal ein bis zwei Tage Wechselunterricht angeboten werden, bevor dann am 24. Mai die Pfingsferien beginnen. Eine Änderung zum Wechselunterricht wäre aber aus organisatorischer Sicht schwierig, teilt die Stadt Ulm mit. Mit Stand zum 12. Mai 2021 beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Stadtkreis Ulm 215,3. Die 7-Tage-Inzidenz für den Alb-Donau-Kreis beträgt 141,6.
Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass für eine Rückkehr zum Wechselunterricht die Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten werden muss. Am übernächsten darauffolgenden Tag tritt dann die Untersagung des Wechselunterrichts außer Kraft (§ 28b Abs. 3 IfSG). Sofern die Rückkehr zum Wechselunterricht nach dem Ablauf dieser Frist aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist, können die Schulen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. Aufgrund der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 209 für den Stadtkreis Ulm (Stand: Dienstag, 11. Mai 2021, 16 Uhr) könnten je nach Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz und der dann erforderlichen „ortsüblichen“ Bekanntgabe durch das Gesundheitsamt in den nächsten Tagen maximal ein bis zwei Tage Wechselunterricht angeboten werden, bevor dann am 24. Mai 2021 der Pfingstmontag den Auftakt für die Ferien macht. Dies würde sich insbesondere aus schulorganisatorischer Sicht schwierig gestalten. Die Stadt Ulm hat deshalb gemeinsam mit den geschäftsführenden Schulleitungen der Ulmer Schulen, dem Staatlichen Schulamt Biberach, dem Regierungspräsidium Tübingen (Abteilung 7) sowie dem Gesamtelternbeirat der Ulmer Schulen beschlossen, dass die Ulmer Schulen vor den Pfingstferien nicht in den Wechselunterricht zurückkehren und dafür gegebenenfalls die Übergangsfrist in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon sind die geltenden Regelungen für die Abschlussklassen, die bestehende Notbetreuung in den Klassen 1 -7 sowie für die Sonderpädagogischen Beratungszentren (GENT und KMENT) und die Schulkindergärten mit diesem Förderschwerpunkt. Mit dieser Entscheidung und deren frühzeitiger Bekanntgabe möchten die beteiligten Behörden Klarheit für die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und das Schulpersonal schaffen.
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