Ulm News, 01.12.2020 20:40
Neue Regeln beim Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 200 in Bayern - Mehr Abstand an Schulen
Für den Landkreis Neu-Ulm gelten ab Mittwoch zusätzliche Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Hintergrund ist die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Dienstag in Kraft getreten ist. Darin sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, wenn ein Landkreis die 7-Tage- Inzidenz von 200 und 300 Fällen pro 100.000 Einwohner überschreitet. Unter andem muss an Schulen ab der achten Klasse ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Der Landkreis Neu-Ulm gab am Dienstag bekannt, dass laut Robert Koch-Institut eine 7-Tage-Inzidenz von 217,5 vorliegt. Mit der Überschreitung des Grenzwertes gilt ab Mittwoch folgendes:
- Märkte zum Warenverkauf sind untersagt (z. B. Flohmarkt, Handwerkermarkt). Ausgenommen ist der Verkauf von Lebensmitteln auf Wochenmärkten.
- Präsenzunterricht an Musikschulen und Fahrschulen ist untersagt. Digitale Angebote sind möglich.
- An allen Schulen ist ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Dies kann insbesondere durch Wechselunterricht umgesetzt werden. Ausgenommen sind Schulen zur sonderpädagogischen Förderung, die Abschlussklassen und die gymnasiale Oberstufe.
Die Regelungen gelten bis auf Weiteres. Das Landratsamt hat die Möglichkeit, diese außer Kraft zu setzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge den Wert von 200 unterschreitet. Hierbei wird neuerdings auf die Werte, die das Robert Koch-Institut veröffentlicht, zurückgegriffen (nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz). Ziel der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist es, den Anstieg an bestätigten Fällen weiter einzudämmen. Nur so lässt sich eine drohende Überlastung der Gesundheitsverwaltung sowie des medizinischen Sektors vermeiden. "Wir wissen um die Beeinträchtigungen, die wir alle wegen der Maßnahmen hinnehmen müssen. Im Sinne derer, die schwer oder gar lebensbedrohlich erkranken, bitten wir aber um Vorsicht, Rücksicht und Zusammenhalt in Zeiten, die alle vor enorme Herausforderungen stellen. Wir konnten einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen vermeiden, jetzt müssen wir es schaffen, diese wieder zu senken!", teilt das Landratsamt Neu-Ulm mit.
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