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Ulm News, 27.12.2019 03:00

27. Dezember 2019 von Ralf Grimminger
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OB Gunter Czisch: "Jeder kann für sich entscheiden, ob es nicht auch ein bisschen Feuerwerk weniger sein darf“


Auch am Ende dieses Jahres wird das neue Jahr wieder mit Böllern und
Raketen begrüßt werden. „Wir wollen niemandem ein lieb gewordenes Ritual verbieten. Aber jeder kann für sich entscheiden, ob es inzwischen nicht auch ein bisschen Feuerwerk weniger sein darf“, sagt der Ulmer Oberbürgermeister Gunter Czisch

So schön und eindrucksvoll so ein Feuerwerk ist, so gefährlich kann es auch sein. Da Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen keine Seltenheit sind, gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern besondere Vorschriften. Die Bürgerdienste der Stadt Ulm weisen deshalb wiederholt darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bzw. Klasse II ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und nur vom 28. bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden dürfen. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden.
Personen unter 18 Jahren dürfen sie weder aufbewahren, noch abbrennen. Da durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden - so festgelegt in § 23 Absatz 1 der bundesweit geltenden 1. Sprengstoffverordnung.
Unvorsichtig hantierende "Feuerwerker" können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann – auch darauf weisen die Bürgerdienste hin.
Zwar gebe es in Ulm keine über die bundesweit geltenden Regelungen der Sprengstoffverordnung hinausgehenden Verbote, dennoch mahnt Oberbürgermeister Gunter Czisch einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern an. In Zeiten, in denen immer mehr über Feinstaubbelastung in Städten kritisch diskutiert werde, solle man auch diesen Aspekt berücksichtigen. „Wir wollen niemandem ein lieb gewordenes Ritual verbieten. Aber jeder kann für sich entscheiden, ob´s inzwischen nicht auch ein bisschen Feuerwerk weniger sein darf“, sagt der OB und fordert die Feiernden auf, anschließend auch die Reste vom Feuerwerk zu entsorgen. „Seinen Müll wieder mitzunehmen, das ist auch Teil eines respektvollen Umgangs untereinander.“



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