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Ulm News, 31.01.2019 17:00

31. Januar 2019 von Ralf Grimminger
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Stadthaus in Ulm: Schon 25 Jahre nach der Eröffnung ein Denkmal


Der Abteilungspräsident des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Prof. Dr. Claus Wolf, und der Tübinger Regierungspräsident, Klaus Tappeser, kamen am Donnerstag ins Stadthaus nach Ulm, um feierlich die Urkunde zur Eintragung in das Denkmalbuch an Oberbürgermeister Gunter Czisch zu übergeben. Damit ist das Stadthaus wie sein Nachbar, das Ulmer Münster, nun ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung und somit ein wichtiger Teil des Kulturguts in Baden-Württemberg. Der Bau war vor über 25 Jahren hoch umstritten in der Stadtbevölkerung und wurde er erst nach einem äußert knappen Bürgerentscheid pro Stadthaus gestartet. 

Von den zahlreichen Kulturdenkmalen der Stadt Ulm sind derzeit 140 Bauwerke als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung geschützt. „Das Stadthaus Ulm hat als jüngstes Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung von Baden-Württemberg diesen besonderen Schutzstatus erhalten“, sagte Tübingens Regierungspräsident Klaus Tappeser und betonte, dass „mit Eintrag in das Denkmalbuch die herausragende Stellung des Stadthauses in der jüngeren Architektur- und Stadtbaugeschichte bereits 25 Jahre nach dessen Erbauung ihren angemessenen Ausdruck findet“.
„Das Stadthaus ist nicht nur einer der bedeutendsten Bauten im Werk des Architekten Richard Meier, sondern auch ein Schlüsselbauwerk: Es hat zu einer gelungenen Neucodierung eines der berühmtesten Plätze Süddeutschlands geführt. Die selbstbewusste Architektur in Korrespondenz zum Ulmer Münster macht das Stadthaus zu einem herausragenden Zeugnis für die Geschichte der Stadtbaukunst im 20. Jahrhundert“, fasste Prof. Dr. Claus Wolf zusammen.
Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch erinnerte an das über 100-jährige Ringen um die Gestaltung des Münsterplatzes nach dem Abbruch des mittelalterlichen Barfüßerklosters: „Nach etlichen Wettbewerben und Jahrzehnten der Diskussion hat Richard Meier einen Plan vorgelegt, der von einer großen Mehrheit des Gemeinderats, vom Münsterkirchengemeinderat, vom Münsterbaumeister, vom Präsidenten des Landesdenkmalamtes, von Architekturkritikern und auch von einem großen Teil der Bürgerschaft unterstützt wurde. Und doch brach angesichts der Modernität der Architektur ein Sturm der Entrüstung los, der den ersten Bürgerentscheid der jüngeren Ulmer Geschichte auslöste, bei dem jedoch das Quorum nicht erreicht wurde. Zum Glück, denn das Stadthaus ist heute aus dem Ulmer Stadtbild und dem gesellschaftlichen Leben der Stadt nicht mehr wegzudenken. Es ist Bürgerhaus, Ausstellungsort und Veranstaltungsforum.“
Karla Nieraad, die Leiterin des Stadthauses, sagte: „Es ist ein großes Privileg, in diesem Haus arbeiten zu dürfen. Die Architektur ist tägliche Inspiration für die Beschäftigten und hoffentlich auch für die jährlich rund 200.000 Besucherinnen und Besucher aus aller Welt.“ „Das Stadthaus ist eines meiner herausragendsten Bauwerke. Zusammen mit dem Münsterplatz hat es einen ganz besonderen Platz in meinem Herzen und in meinem gestalterischen Oeuvre“, beschrieb es der weltberühmte Architekt Richard Meier, der sich für das markante weiße Bauwerk auf dem Ulmer Münsterplatz verantwortlich zeichnet. Der bekannte deutsche Kunstkritiker Gottfried Knapp hat das Stadthaus charmant als „Zimmer mit Aussicht“ tituliert: „Zu feiern ist der Anfang einer wunderbaren Freundschaft zwischen zwei Bauten von Weltrang. Denn was ist das Stadthaus anderes als ein phantastisch schönes ‚Zimmer mit Aussicht‘“.
„Die Schaffung und Positionierung des Stadthauses in Ulm ist eine große stadtbaukünstlerische Leistung und zugleich der krönende Abschluss eines über hundertjährigen Bemühens um die Neugestaltung des Münsterplatzes. Es ist nicht nur ein Bauwerk von hoher künstlerischer Qualität, sondern es bekräftigt und erhöht durch s eine Formensprache und seine architektonischen Bezüge die Bedeutung des mächtigen, altehrwürdigen Münsters.
Das Stadthaus ist daher aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach Paragraf 12 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes“, so schreibt das Landesamt für Denkmalpflege zusammenfassend in seiner Begründung des Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung.



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31.01.2019 : 15:30 Uhr

Ernennung zum Denkmal



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