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Ulm News, 26.06.2018 11:00

26. Juni 2018 von Ralf Grimminger
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Handwerk fordert Ausnahmeregelungen zur Eindämmung von Bürokratie


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Beschreibung: Handwerker im Austausch: Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm hat im Rathaus in Schwäbisch Gmünd getagt.

Fotograf: Handwerkskammer Ulm

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Die Vollversammlung der Handwerkskammer hat politisches Handeln bei verkehrsrechtlichen Vorschriften und Grundsteuerreform gewünscht.Außerdem wurden bei der  Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm in Schwäbisch Gmünd  Augenmaß und Ausnahmeregelungen für das Handwerk hinsichtlich jüngster Beschlüsse der Politik gefordert.

 Die Konjunktur im Handwerk sei ungebrochen stark. Aber beispielsweise die Ausdehnung der Tachographenpflicht, die der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament in die Wege geleitet hat, belaste die Handwerksbetriebe zwischen Ostalb und Bodensee. Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen sollen zum Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers verpflichtet werden. Der Vorschlag würde für die Handwerksbetriebe einen deutlichen zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten. Allein der Einbau eines Tachographen in ein Auto kostet bereits ca. € 1.500 Euro. Handwerker müssen flexibel und mobil sein, um die Wünsche der Kunden zu erfüllen. „Handwerkerleistungen beim Kunden verteuern sich durch solche bürokratischen Vorschriften. Denn wer soll sonst die Kosten für erhöhten Aufwand tragen müssen? Wir fordern Ausnahmeregelungen für das Handwerk, denn diese Regelungen, die sich am Fahrzeuggewicht orientieren sind eigentlich Regeln für das Transportgewerbe, also Spediteure und Logistiker – unsere Betriebe betrifft es jedoch am meisten“, sagt Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm. Ein Kompromiss, dass die Regelung hauptsächlich bei grenzüberschreitenden Fahrten gelten solle, weise in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus. Auch bei der Reform der Grundsteuer sei Augenmaß gefordert. Die aktuelle Berechnungsgrundlage der Grundsteuer hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich in einem Urteil für unzulässig erklärt. Bis zum Jahresende 2019 hat der Gesetzgeber die Auflage erhalten, eine Reform auf den Weg zu bringen. „Was das bedeuten kann, haben wir damals bei der Erbschaftssteuer-Odyssee erlebt“, stellt Thomas Rüdiger, Vizepräsident der Handwerkskammer Ulm, fest. „Natürlich ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Es darf aber nicht zu Mehrbelastung oder noch mehr Bürokratie für die Bürger und Betriebe führen.“ Joachim Krimmer ergänzt: „Es ist die Aufgabe der Politik, Vorschriften und Regelungen zu formulieren, die möglichst auch nur die betreffen, für die Sie gedacht und sinnvoll sind. Das Prinzip Gießkanne sorgt nur für Unmut, zusätzliche Kosten und Bürokratie. Das Handwerk muss nach wie vor seinen Weg zum Kunden finden und darf sich nicht zu sehr mit der Bürokratie aufhalten müssen.“ Die Handwerkskammer Ulm regt bei der anstehenden Grundsteuerreform auch an, die Höhe der Grundsteuer insgesamt zu reduzieren. In Zeiten guter Steuereinnahmen müsse man auch an eine Senkung dieser Steuerart denken dürfen; die kommunalen Finanzen weisen in den letzten Jahren zunehmende und gute Einnahmen auf.



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