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Ulm News, 24.06.2017 11:00

24. June 2017 von Thomas Kießling
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Neues Gesetz reguliert Bordellbetreiber und schützt Prostituierte - Über 50 Bordellbetreiber informieren sich bei Tagesseminar der Rotlicht-Akademie


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Fotograf: Ralf Grimminger

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Am 1. Juli tritt das neue, umfangreiche Prostituiertenschutzgesetz in Kraft, das Behörden, Prostituierte und Bordellbesitzer gleichermaßen fordert. Über 50 Bordellbesitzer aus Süddeutschland informierten sich daher am vergangenen Donnerstag im Hotel Seligweiler bei Ulm im Rahmen eines Tagesseminars der „Rotlicht-Akademie“ über die vielfältigen, neuen Bestimmungen. 

Das neue „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ besteht allein aus knapp 40 allgemeinen Bestimmungen. Viele davon sind erklärungsbedürftig, was das große Interesse am Tagesseminar der „Rotlicht-Akademie“ belegte. Denn über 50 Betreiberinnen und Betreiber von Bordellen, Laufhäusern, FKK-Clubs und Terminwohnungen aus Süddeutschland, aber auch eine Vertreterin der Ulmer Aids-Hilfe und Beratungsstelle für Frauen in Prostitution nahmen an der Info-Veranstaltung im Hotel Seligweiler in Ulm teil. Der in diesem Bereich erfahrene Rechtsanwalt Michael Karthal riet eingangs den Seminarteilnehmern: „Kommen Sie schnell in die Gänge, setzen Sie sich umgehend mit dem Gesetz auseinander und kontaktieren Sie Fachleute“. Denn zum einen seien die Anforderungen sehr umfangreich, zum anderen die Behörden noch nicht ausreichend auf die Umsetzung vorbereitet. Nach dem neuen Gesetz müssen schon bestehende Betriebe bis spätestens Ende September eine Konzession beantragen. Entscheidende Kriterien sind unter anderem die Zuverlässigkeit des Betreibers, ein schlüssiges Betriebskonzept und besondere bauliche Anforderungen an die Räumlichkeiten. Weitere Anforderungen sind beispielsweise Notrufsysteme in den für die sexuellen Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten. Zudem kommen umfangreiche Dokumentations- und Buchhaltungspflichten hinzu. Fehler oder falsche Angaben ziehen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro nach sich. Außerdem kann bei wiederholten Verstößen der Konzessionsentzug mit anschließender fünfjähriger Sperre drohen. Eine Prostituierte muss sich künftig anmelden und in regelmäßigen Abständen zu einer behördlichen, gesundheitlichen Beratung, bei der sich die Frau einen Alias- oder Künstlernamen („Recht auf Vergessen“) zulegen kann, den allein die Behörde kennt. Erfragt wird auch, ob die Frau ihrer Tätigkeit freiwillig nachgeht. Hierzu gibt es Bescheinigungen, die die Frau zwingend immer bei der Arbeit bei sich haben muss. Große Unsicherheit herrschte bei den Teilnehmern wegen der Umsetzung. „Leider ist in den meisten Kommunen immer noch nicht klar, welche Behörde für die vielfältigen Auflagen und Anforderungen überhaupt zuständig ist. Dies festzulegen hat der Bund auf die Länder delegiert. Bis auf Nordrhein-Westfahlen fehlen aber noch die landesrechtlichen Vorgaben“, erklärte Veranstalter Christoph Rohr von der „Rotlicht-Akademie“. Aus Behördensicht informierte Fachdozent Andreas Ramisch, Leiter des Rechtsamts in Forchheim, über Differenzierungen im Baurecht für Prostitutionsstätten und deren Unterscheidungskriterien. Beide Referenten beantworteten während und nach ihren Referaten zahlreiche Fragen der Teilnehmer. „Informieren Sie sich schnell. Wir können mit unserem Netzwerk persönlich und diskret beraten,“ empfahl auch Christoph Rohr, Leiter der „Rotlicht-Akademie“ mit Sitz in Dornstadt am Ende des Tagesseminars.

Die Rotlicht-Akademie mit Sitz in Dornstadt bietet diskrete, persönliche und individuelle Unternehmensberatung rund ums Thema „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, Hilfe und Vorbereitung für Behördengänge sowohl für Betreiber als auch für Sexarbeiter / innen, Kontakte zu geeigneten Krankenversicherungen für Sexarbeiter / innen, Übersetzungen in die Mutters prache der Sexarbeiter / innen, Netzwerk zu fachspezifischen Steuer- und Rechtsberatern sowie Vermittlung zu Fachfirmen für die Erfüllung der baulichen Auflagen und Beratung. Die Rotlicht-Akademie versteht sich auch als Bindeglied zwischen Betreibern, Prostituierten und den Behörden. Geschäftsführer der Rotlicht-Akademie ist Christoph Rohr aus Dornstadt.



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