Ulm News, 20.10.2016 17:48
Grauenvolle Zustände in Merklinger Schweinestall - Landratsamt Alb-Donau sieht keine Fehler bei Kontrolle des Betriebs
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis steht seit einem Fernsehbericht im Magazin "Stern TV" über die skandalösen Zuständen in einem Schweinemaststall in Merklingen massiv unter Beschuss. In dem inzwischen geschlossenen Stall herrschten grauenvolle Zustände. "Die gesetzlichen Vorgaben im Tierschutz durch die Veterinärbehörde wurden eingehalten", stellte Bernd Weltin, Pressesprecher des Landratsamts Alb-Donau, nun klar. Das überzeugte viele Tierschützer nicht. Sie demonstrierten heute Nachmittag vor dem Landratsamt. Aufgedeckt hatte den Skandal ein Tierschützer, der in dem Stall Tiere mit angefressenen Ohren oder tiefen Wunden und dazwischen Kadaver verwesender Tiere gefilmt hatte.
Die Personalausstattung im Veterinärbereich mit sechs Amtstierärztinnen und Amtstierärzten entspreche einem vom Land Baden-Württemberg festgelegten Schlüssel, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamts. Die Kontrollen, die die Veterinärbehörde vornimmt, lägen außerdem im gesetzlich geforderten Rahmen.
Dazu gehören zum einen (2015) 119 Kontrollen in Nutztierhaltungen im Kreisgebiet, bei denen es um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe geht. Zum anderen geht es jährlich um rund 160 bis 180 so genannte Cross-ComplianceKontrollen. Hier sind die Veterinäre bei Hofkontrollen eingebunden, die im Rahmen der EU-Ausgleichszahlungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben vorgenommen werden.
"Die Verpflichtung zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen ist zu allererst Aufgabe des Landwirtes selbst – so wie ein Gewerbebetrieb die für seinen Betrieb bzw. seine Branche geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten muss", schreibt das Landrartsamt weiter.
Amtsveterinäre gingen in ihrer Arbeit auch Hinweisen nach, die beispielswese von Hoftierärzten oder von anderer dritter Seite kommen.
Gleiches gelte wenn beispielsweise in Schlachthöfen Auffälligkeiten festgestellt würden.
Nach Information des Landratsamts gibt es im Alb-Donau-Kreis 3600 Nutztierhaltungen (davon 781 Schweinehaltungen und 763 Rinderhaltungen. In letzten beiden Zahlen sind auch Betriebe enthalten, die sowohl Rinder wie Schweine enthalten.
Am Donnerstagnachmittag gab es vor dem Landratsamt in Ulm eine Demo von Tierschützern geben, die sich mit dem Fall im nördlichen Alb-Donau-Kreis befasst haben.







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