Ulm News, 23.05.2013 17:21
Hilde Mattheis lobt Urteil: Bett ist Erstausstattung für wachsende Kinder
Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis: " Mit seinem Urteil, dass Hartz-IV-Familien für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zusteht, wenn das Kinderbett zu klein wird, hat das Bundessozialgericht in Kassel gutes Recht gesprochen."
Dieses positive Urteil ist eine erneute Bestätigung dafür, dass die Regelsätze nicht ausreichen und die Praxis der Einmalzahlungen ausgedehnt werden muss. Es ist erneut eine starke Abmahnung der Bundesregierung, die sich weigert, für ein menschenwürdiges Existenzminimum Bedürftiger und vor allem von Kindern in Not zu sorgen.
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