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Ulm News, 21.01.2026 06:00

21. January 2026 von Thomas Kießling
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Return longline von der Stadt: Tennis-Club muss Anlage zurückgeben - Neu-Ulm setzt Gerichtsurteil um


Die Stadt Neu-Ulm reagiert auf die öffentlichen Äußerungen des
Tennisvereins NTK Blau-Weiß, der seine Anlage laut Gerichtsurteil zurückgeben muss. Ein Return longline.

Die offizielle Einlassung der Stadt Neu-Ulm hier im Wortlaut:

"Zur Historie:

Im Dezember 2025 hat die zweite Zivilkammer am
Landgericht Memmingen entschieden, dass der Tennisverein
NTK Blau-Weiß das von ihm in der Vergangenheit gepachtete
Gelände an der Donau, das mehrere Tennisplätze im
Außenbereich und auch eine Tennishalle mit Gastronomie
umfasst und der Stadt Neu-Ulm gehört, räumen muss. Der
Verein hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt. Der
Vereinsvorstand hat kürzlich in der Öffentlichkeit und via
Medien Vorwürfe gegenüber der Stadt erhoben. Diese
Vorwürfe kann und will die Stadt Neu-Ulm so nicht
unkommentiert stehen lassen.

Statement Stadt Neu-Ulm:
Zunächst ist festzuhalten: Die zweite Zivilkammer des
Landgericht Memmingen hat rechtskräftig entschieden, dass
der Verein NTK das städtische Gelände, das bislang
gepachtet war, zu räumen hat. Die Einspruchsfrist ist
abgelaufen, ein Rechtsmittel wird seitens des Vereins nicht
eingelegt. Damit ist die Rechtslage eindeutig.

1. Entscheidung durch den Stadtrat – nicht durch
Einzelpersonen
Entgegen der Darstellung des Vereins wurde das Vorgehen
der Stadt, das Gelände nicht via Erbbaupacht an den Verein
zu geben, nicht durch einzelne Personen bestimmt.

Maßgeblich für die Entscheidung waren vielmehr
mehrheitliche Beschlüsse des Neu-Ulmer Stadtrates:
• Mehrheitlicher Beschluss vom 19. Februar 2025: Es
soll kein Erbbaurechtsverhältnis mit dem Verein
eingegangen werden
• Am 29. Oktober 2025 hat der Neu-Ulmer Stadtrat
diesen Beschluss nochmals mehrheitlich bestätigt.
Zudem wurde auch mehrheitlich beschlossen, keine
weiteren Verhandlungen mit dem Verein mehr zu
führen.

2. Umfangreiche Angebote – wiederholtes
Verstreichenlassen von Fristen

Ebenso unzutreffend ist der Vorwurf, die Stadt mache „einen
gesunden Verein platt“. Tatsächlich hat die Stadt dem Verein
über mehrere Jahre hinweg die Möglichkeit eröffnet, das
Gelände im Wege eines Erbbaurechts zu übernehmen. Seit
2022 fanden wiederholt Gespräche mit dem Verein
beziehungswese dessen Vorstand statt. Voraussetzung
hierfür war, wie bei städtischem Eigentum zwingend
erforderlich, der vollständige und belastbare Nachweis einer
Finanzierung für die Übernahme und eine notwendige
Sanierung der Anlage. Diese Nachweise wurden trotz
mehrfacher Aufforderung und mehrfach verlängerter Fristen
nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt. Der ursprüngliche
Pachtvertrag war zudem ausgelaufen. Die Entscheidung des
Stadtrats ist daher das Ergebnis eines langen, transparenten
und fairen Prozesses. Nicht eines kurzfristigen oder
willkürlichen Handelns.


3. Keine Bevorzugung eines anderen Vereins

Der Vorwurf, die Stadt habe zugunsten eines anderen
Vereins, konkret zugunsten des TSV Pfuhl, gehandelt, ist
haltlos. Bei der Entscheidung gegen ein
Erbbaupachtverhältnis für den NTK gab es keinerlei
personelle, politische oder sachliche Verquickung.


4. Entgleisende Vergleiche werden entschieden
zurückgewiesen

Die Stadt weist zudem die vom Verein in den Raum gestellten
Vergleiche mit strafrechtlichen Tatbeständen („Vereinsmord“)
in aller Deutlichkeit zurück. Solche Aussagen sind sachlich
falsch, rechtlich abwegig und der öffentlichen Diskussion nicht
zuträglich. Erneut gilt: Der Stadtrat hat diese Entscheidungen
mit großer Mehrheit und parteiübergreifend getroffen.
Die Stadt Neu-Ulm bedauert die Entwicklung, steht aber zu
ihrer Verantwortung für ein rechtssicheres, transparentes und
am Gemeinwohl orientiertes Handeln. Die wiederholte
öffentliche Verbreitung unzutreffender Behauptungen durch
den Verein NTK trägt nicht zur Klärung der Situation bei und
wird von der Stadt in dieser Form nicht weiter hingenommen.

Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger:
„Wir sind froh, dass das Gericht mit seinem Urteil die Haltung
der Stadt Neu-Ulm und die Beschlüsse des Stadtrats
eindeutig bestätigt hat. Gleichzeitig bedauern wir sehr, dass
es überhaupt zu diesem gerichtlichen Verfahren kommen
musste. Diese Entwicklung wäre vermeidbar gewesen. Über
mehrere Jahre hinweg hat die Stadt dem Verein NTK
Gesprächsbereitschaft signalisiert und ihm konkrete
Möglichkeiten eröffnet, das Gelände im Rahmen eines
Erbbaurechts weiterzuführen. Voraussetzung dafür waren
jedoch verlässliche Zusagen und belastbare
Finanzierungsnachweise. Leider hat sich der Verein im
Verlauf der jahrelangen Verhandlungen als nicht zuverlässig
erwiesen. Fristen wurden wiederholt nicht eingehalten,
erforderliche Unterlagen nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig vorgelegt. Eine vertrauensvolle und tragfähige
Zusammenarbeit war unter diesen Umständen nicht mehr
möglich. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung tragen
Verantwortung für städtisches Eigentum und müssen stets im
Interesse der Allgemeinheit handeln. Diese Verantwortung
haben wir wahrgenommen. Sachlich, transparent und auf
Grundlage demokratischer Mehrheitsentscheidungen“."

Soweit die Stellungnahme der Stadt Neu-Ulm



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