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Ulm News, 16.11.2025 16:00

16. November 2025 von Thomas Kießling
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Geldabholer muss vier Jahre ins Gefängnis - auch Trickbetrug-Anrufe haben ihre Konsequenzen


Bis an die Obergrenze des Strafmaßes, das ein Amtsgericht verhängen darf, ging am Freitag das Schöffengericht am Ulmer Amtsgericht beim Urteil gegen einen Geldabholer. Der 54-jährige Pole hatte bei einer Rentnerin Wertgegenstände für rund 20 000 Euro abgeholt, nachdem die Frau durch fingierte Anrufe in Panik versetzt worden war. 

Die Tatausführung bezeichnete der Richter als „widerlich“. Im Mai diesen Jahres klingelte bei einer 67-jährigen Rentnerin im Alb-Donau-Kreis. Es meldete an diesem Mittwochabend ein angeblicher Polizist und machte der Frau weiß, dass ihre Schwiegertochter in Ulm einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem ein Mann ums Leben kam, der Frau und Kind hinterlässt. Dazu dann eine schluchzende Frauenstimme, die die Rentnerin als ihre Schwiegertochter erkannte.

Es folgten weitere Anrufe von einer angeblichen Staatsanwältin und eines weiteren angeblichen Polizisten. Rund vier Stunden lang wurde die Frau über das Festnetztelefon und die ihr Smartphone gleichzeitig bearbeitet. Schließlich übergab sie Gold- und Silberschmuck im Wert von rund 20 000 Euro an einen angeblichen „vereidigten Boten des Amtsgericht“, der gegenüber von ihrem Wohnhaus wartete. Kurz darauf bemerkte die Frau, dass das angebliche Unfallauto der Schwiegertochter vor dem Haus parkte und sie verständigte die echte Polizei.

Da sich das Opfer die Autonummer des Geldabholers aufgeschrieben hatte, konnte er schon am nächsten Tag in Frankfirt festgenommen werden. Am Freitagmorgen wurde nun ein 54-jähriger Pole mit Hand- und Fußfesseln in den Sitzungssaal am Amtsgericht gerührt. Der große schlanke Mann hat die grauen Haare nach hinten gegelt, wirkt elegant in seinem zurückhaltenden Auftritt. Über seinen Pflichtverteidiger Thorsten Storp räumt Grzegorz T. die Tat ein, bestreitet aber den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, gewerbs- und bandenmäßig gehandelt zu haben. Er habe sich lediglich dazu überreden lassen, als Kurier zu fungieren. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft konnten über das Kennzeichen des Mietwagen schnell den Täter identifizieren und auch über GPS-Signale das Auto orten. Die Beute hatte der Mann da aber schon einem Logistiker übergeben. Auf den Tag genau sechs Monate nach der Tat folgte nun die Gerichtsverhandlung. Dabei kam auf, dass der Angeklagte studiert hatte und bald 20 Jahre verantwortungsvolle Positionen in Polen innehatte.

Doch dann folgte eine mehrjährige Arbeitslosigkeit, er begann zu trinken und hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Bis er sich überreden lies, von Warschau nach Stuttgart zu fliegen, doert ein Auto zu mieten, die Wertsachen das Opfers abzuholen und nach Frankfurt zu einem weiteren Bandenmitglied zu bringen. Das Opfer ist eine taffe Frau, die mit ihrem guten Erinnerungsvermögen für Zahlen, Kennzeichen und Gesichter das Gericht beeindruckt. Sie berichtet, dass sie schon vor der Tat in ihrem ehrenamtlichen Engagement Infoveranstaltungen für Senioren organisiert hat, in denen Polizisten über die Betrugsmaschen Enkeltrick und Schockanrufe berichtet haben. Und doch wurde sie durch die Rafinesse der Täter selbst zum Opfer. In den Plädoyers sah die Staatsanwältin die erhobenen Vorwürfe durch die Zeugenaussagen und die Beweiserhebungen als erwiesen an und forderte daher eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger sah die Zusammenhänge etwas anders und verneinte insbesondere die gewerbsmäßigen Absichten. Der Angeklagte sei lediglich ein kleines Rädchen, das jederzeit austauschbar sei.

Er sah daher eine höchstens zweijährige Haftstrafe als angemessen an und regte außerdem an, diese zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte Grzegorz T. sprach dann in seinen abschließenden Worten zuerst das Opfer an und bat sie um Verzeihung für den angerichteten Schaden. An das Schöffengericht gewandt bat er um eine milde Strafe, die es ihm ermöglicht, nach Polen zurückzukehren, um sich dort einer Leberoperation zu unterziehen und sich um seine 80-jährige Mutter zu kümmern. Als nach knapp drei Stunden das Urteil gefällt wird, gibt es ein deutlich sichtbares Kopfschütteln beim Verteidiger. Das Gericht ist weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen und hat mit vier Jahren Haft die Obergrenze der Möglichkeiten eines Amtsgerichts genutzt.

Richter Oliver Chama begründete die Strafe mit der erwiesenen gewerbsmäßigen Herangehensweise sowie der Bandenbildung, auch wenn es nur zu einer Tat kam: „Der Angeklagte wäre jederzeit bereit gewesen, wieder Wertsachen abzuholen“. Und der Richter wurde noch deutlicher in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „So eine Ausführung der Tat kann man nur als widerlich bezeichnen“. Der Begriff „widerlich“ fiel noch mehrfach in der Urteilsbegründung, denn es werden bei solchen Schockanrufen gezielt vulnerable Gruppen angegangen. „Welcher Senior vertraut noch einem echten Polizisten?“ zeigte Chama die gesellschaftlichen Folgen der Schockanrufe auf. „Diese Taten sind die die Pest“ und er nahm dem Angeklagten übel, dass er keinerlei Angaben machte, wem er die Beute übergeben hat und was er zu den Strukturen der Bande weiß.

Daher habe die Entschuldigung beim Opfer nicht als begünstigender Faktor gewertet werden können. Noch ist offen, ob der Verurteilte gemeinsam mit seinem Pflichtverteidiger Berufung bei Landgericht einlegt. Die Höchststrafe für die vorgeworfenen Taten liegt bei zehn Jahren, von denen das Schöffengericht beim Amtsgericht nur vier Jahre verhängen durfte.

Text/Fotos: Thomas Heckmann



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