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Ulm News, 20.05.2018 09:49

20. Mai 2018 von Ralf Grimminger
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Ulmer Krebsforscherin Dr. Claudia Friesen erringt Sieg gegen Methadon-Gegner vor dem Landgericht Hamburg


Die Ulmer Krebsforscherin Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Claudia Friesen hat vor dem Landgericht Hamburg gegen den Mediziner Dr. med. Matthias Ulmer aus Ludwigsburg Recht bekommen. Dr. Ulmer hatte Behauptungen über Dr. Friesens Krebsforschungen in Umlauf gebracht, "die nachweislich falsch" sind, teilt die Sozietät Poppe aus Hamburg mit, die die Ulmer Forscherin vertritt. Dr. Claudia Friesen machte bundesweit Schlagzeilen mit ihrem Forschungsergebnis, wonach der als Heroin-Ersatzstoff bekannte Wirkstoff Methadon zur Unterstützung und Verstärkung in der konventionellen Chemotherapie eingesetzt werden kann.     

Der Kampf gegen Krebs ist das wohl wichtigste Thema in der Medizin. Die Krebsforschung hat in den vergangenen Jahrzehnten große Fortschritte erzielt, sodass man  heute über ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten wie insbesondere Chemo- und Strahlentherapie verfügt. Aber noch immer ist die Krankheit nicht besiegt und nach wie vor arbeiten daher Forscher weltweit daran, neue Therapiestrategien zu entwickeln und bestehende Therapieansätze zu verbessern.
Dr. Claudia Friesen ist seit 1989 in der Krebsforschung tätig. Vor einigen Jahren hat sie ihre Forschungsergebnisse veröffentlicht, nach welchen es Anzeichen dafür gibt, dass der als Heroin-Ersatzstoff bekannte Wirkstoff Methadon zur Unterstützung und Verstärkung in der konventionellen Chemotherapie eingesetzt werden kann, also eine bessere Bekämpfung von Krebserkrankungen ermöglichen könnte. Dieser neue Forschungsansatz stieß in den Medien seinerzeit auf große Resonanz. Viele Ärzte hätten  zwischenzeitlich damit begonnen, Methadon in der Krebstherapie im Rahmen des sog. Off-Label Use (also außerhalb der behördlichen Zulassung) einzusetzen, und die bisherigen Resultate seine vielversprechend, so die Sozietät Poppe aus Hamburg in einer Pressemeldung.
 Ein großer Teil der Fachwelt habe die Chance und das Potenzial dieser Forschungsergebnisse erkannt. Der nächste Schritt wäre nun, eine größer angelegte klinische Studie durchzuführen.
Seit der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse sei Dr. Friesen jedoch auch einer regelrechten Kampagne ausgesetzt. So werde ihr von "bestimmten Medizinern und Verbänden" vorgeworfen, den an Krebs Erkrankten falsche Hoffnungen zu machen, heißt es weiter.
Immer wieder gebe es zudem Versuche aus dem Lager der Methadon-Gegner,  die Arbeit von Dr. Friesen als Wissenschaftlerin zu diskreditieren. Über die Motive hierfür mag man spekulieren, wobei bekannt ist, dass neue Krebsmedikamente der Pharmaindustrie teilweise mehr als 240.000 Euro pro Patient und Jahr der Behandlung an Umsatz bringen, während der Einsatz von etablierten Medikamenten in Kombination mit Methadon nur einen Bruchteil kosten würde.
Ein solcher Angriff auf den guten Ruf von Dr. Friesen habe  sich jüngst im Rahmen eines Vortrages ereignet, der am 10. März 2018 von einem Selbsthilfeverein in Ludwigsburg für Krebserkrankte, Angehörige und Ärzte veranstaltet und von Dr. med. Matthias Ulmer gehalten wurde. In seinem Vortrag behauptete Dr. Ulmer unter anderem, unsere Mandantin habe die Ergebnisse ihres Experiments aus dem Jahr 2008, mit welchem die Wirksamkeit von Methadon bei der Krebsbekämpfung bewiesen werden konnte, einige Jahre später bei gleichem Untersuchungsaufbau nicht wiederholen können.
Ferner habe Dr. Friesen bei der Veröffentlichung eines anderen Experimentes im Jahr 2014 wichtige, vom eigenen Ergebnis abweichende Informationen im "Kleingedruckten" versteckt. Beide Aussagen vermitteln den Eindruck, als wären die Forschungen unserer Mandantin nicht aussagekräftig oder gar geschönt.
Und schließlich, so Dr. Ulmer, habe die Deutsche Krebsgesellschaft angeblich unserer Mandantin mehrfach "mehrere Millionen" angeboten für die Durchführung einer Studie. Dies stellte Dr. Ulmer so dar, schreibt die Sozietät Poppe aus Hamburg, als scheue Dr. Friesen  eine Förderung und würde gar keine solche Studie durchführen wollen.
"Alle diese Behauptunge n sind nachweislich falsch", heiß es in der Pressemitteilung der Sozietät Poppe aus Hamburg. Durch Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 25. April 2018 wurden Dr. Ulmer diese und weitere Äußerungen untersagt, bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Dieser Beschluss wurde von Dr. Ulmer am 4. Mai 2018 als endgültige Regelung anerkannt. Die Unterlassungsverpflichtung gilt mithin und Dr. Ulmer hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
"Unsere Mandantin möchte mit ihren Forschungen allein dazu beitragen, die Behandlung von Krebspatienten zu verbessern. Diese gezielten Angriffe gegen die persönliche und berufliche Ehre unsere Mandantin als Wissenschaftlerin sind für diese nur schwer auszuhalten. Im Interesse aller Krebspatienten lässt sich unsere Mandantin jedoch nicht von ihrer Arbeit abbringen. So wird sich unsere Mandantin auch in Zukunft gegen jedwede Art von Verleumdung mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen und diese öffentlich machen", berichtet die Sozietät Poppe aus Hamburg abschließend.



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