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Ulm News, 07.09.2017 21:54

7. September 2017 von Ralf Grimminger
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Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten in Neu-Ulm


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Fotograf: Stadt Neu-Ulm

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Die Stadt Neu-Ulm hat zum Schuljahresbeginn die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor vier Einrichtungen begrenzt.  Vor vier Neu-Ulmer Schulen und Kindertagesstätten gilt ab dem Neuen Schuljahr die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung macht die Reduzierung der Geschwindigkeit möglich. Die neuen Hinweisschilder sind bereits montiert, Dialogdisplays sollen noch folgen. Vor der Weststadtschule in der Schützenstraße, der Internationalen Schule in der Schwabenstraße, dem evangelischen Kinderhaus Reutti in der Jedelhauser Straße und dem Schulzentrum Pfuhl in der Heerstraße gilt in Zukunft streckenweise eine Geschwindigkeitsobergrenze von 30 km/h. Bei allen Straßen handelt es sich um vielbefahrene Vorfahrtsstraßen, auf denen bisher 50 km/h gefahren werden durfte. Die Straßenverkehrsordnung wurde im Dezember vergangenen Jahres dahingehend geändert, dass auf Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich vor Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern künftig auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage eine abschnittsweise Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit möglich wird. Gut ein halbes Jahr nach Änderung kann die Regelung nun auch praktisch umgesetzt werden. „Wir sind froh, dass diese Presse-Information Anpassung der Straßenverkehrsordnung die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich macht“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. Gerade in Bereichen, in denen viele Eltern mit Kindern sowie Schüler unterwegs sind, sei es aus seiner Sicht wichtig, den Verkehr zu verlangsamen und so den Schulweg und den Weg in die Betreuungseinrichtung sicherer zu machen. „Diese Reduzierung ist ein extrem wichtiger und langersehnter Zugewinn für die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr“, so Noerenberg. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h gilt während der relevanten Zeiten des Schul- und Kindergartenbetriebs und auf einer Länge von rund 300 Metern vor und nach den Einrichtungen. Die entsprechenden Hinweisschilder wurden bereits montiert. Hinzukommen werden noch Dialogdisplays, die die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer anzeigen. „Wir möchten so das Bewusstsein aller Kraftfahrer für die geänderte Situation schärfen und gleichzeitig erreichen, dass die verminderte Geschwindigkeit von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert und auch eingehalten wird“, erläutert das Stadtoberhaupt. Im Stadtgebiet Neu-Ulms darf infolge dieser Änderung nun im Eingangsbereich fast aller Schulen und Betreuungseinrichtungen lediglich mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden. Einrichtungen, die nicht von der Änderung der Straßenverkehrsordnung betroffen sind, liegen in der Regel bereits in 30-er Zonen. Ausnahmen bilden die Staatliche Fachoberschule und das Lessing Gymnasium. Beide Einrichtungen liegen zwar von der postalischen Adresse her an vielbefahrenen Vorfahrtsstraßen (Memminger Straße und Augsburger Straße), die Haupteingänge zu beiden Schulen befinden sich allerdings deutlich abgerückt in ruhigeren und verkehrsärmeren Straßen. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Polizei, die jede Einrichtung im Einzelfall prüfen müssen, waren sich einig, dass die sachlichen Voraussetzungen in diesen Bereichen für eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht ausreichen.



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