Ulm News, 26.01.2017 17:00
Ab 1. Februar Abfallgebührenbescheid 2017 zum Recyclinghof mitbringen
Ab 1. Februar ist eine Anlieferung auf den Ulmer Recyclinghöfen nur noch mit dem aktuellen Gebührenbescheid 2017 möglich.
Für die Anlieferung von Sperrmüll und Bauschutt ist auf dem Bescheid ein Code aufgedruckt, welcher vom Recyclinghofpersonal gescannt wird.
So wird die Anzahl der Anlieferungen gezählt. Pro Jahr sind pro Müllgrundgebühr vier Anlieferungen von Sperrmüll (jeweils bis 2 m³) oder Bauschutt (jeweils bis 0,5 m³) kostenfrei. Die fünfte und jede weitere Anlieferung ist dann kostenpflichtig und wird über den Gebührenbescheid abgerechnet. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich. Die Gebühr beträgt 20 Euro pro Anlieferung (Sperrmüll max. 2 m³ oder Bauschutt max. 0,5 m³). Bauschutt wird in Kleinmengen bis maximal 10 Liter angenommen, ohne dass die Anlieferung gezählt wird. Der Abfallgebührenbescheid muss aber trotzdem mitgeführt werden.
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