Ulm News, 25.09.2016 23:58
Sportgericht lehnt Einspruch des SSV Ulm 1846 gegen Wertung des Spiels gegen Elversberg ab
Das Sportgericht der Fußball-Regionalliga hat den Einspruch des SSV Ulm 1846 Fußball gegen die Wertung des verlorenen Spiels gegen den SV Elversberg zurückgewiesen. Die Spatzen-Vorstände haben nach intensiver Überlegung und fachkundiger Prüfung entschieden, dieses Urteil zu akzeptieren;
Die Begründung des Sportgerichts gegen den Ulmer Einspruch lautet: Es war eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters und von der Unterbrechung waren beide Mannschaften im gleichen Maß betroffen.
Der Schiedsrichter war kurz vor Spielende von einem Feuerzeug aus dem Fanblock des SV Elversberg getroffen worden. Erst nach längerer Unterbrechung hatte der Schiri das Spiel doch noch fortgesetzt. In der Zwischenzeit wussten beide Mannschaften aber rund 20 Minuten nicht, was Sache ist und wie und ob das Spiel denn tatsächlich noch fortgesetzt wird. Der SSV Ulm 1846 lag zum Zeitpunkt der Unterbrechung mit 1:2 hinten und konnte am Ergebnis in den verbleibenden 4 Minuten Nachspielzeit nichts mehr ändern.
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